Dritte Säule (private Vorsorge); Gebundene Vorsorge 3a
Vorsorgevereinbarungen (Banklösungen)

Merkmale (Spareinlagen Säule 3a)

Personenkreis    Alle in der Schweiz AHV-pflichtigen
Erwerbstätigen
   
Einzahlungen   Maximalbeiträge sind gesetzlich festgelegt
     
Verfügbarkeit/Auflösung   Bezüge frühestens 5 Jahre vor und spätestens
5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen
Rentenalters
Ausnahmen: Aufnahme selbständige
Erwerbstätigkeit, Auswanderung, Einkauf in
Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule, Finanzierung
selbstbewohntes Wohneigentum.
     
Begünstigung Todesfall Gesetzlich vorgeschriebene Ordnung mit
Möglichkeiten für Abänderung.
     
Konkursprivileg   Anspruch kann vor Fälligkeit weder gepfändet
noch in die Konkursmasse einbezogen werden.
     
Verpfändung   Für selbst genutztes Wohneigentum möglich

steuerliche Behandlung (Spareinlagen Säule 3a)

Steuervorteile   Bei allen Produkten vorgesehen.
     
Verrechnungssteuer   Erträge (Zinsen und Boni) während der
Laufzeit sind verrechnungssteuerfrei.
     
Einkommenssteuer   Vorsorgebeiträge können vom steuerbaren
Einkommen abgezogen werden. Maximale
Höhe ist gesetzlich festgelegt.
Erträge (Zinsen und Boni) sind während der
Laufzeit von der Einkommenssteuer befreit.
Kapitalauszahlung wird zu einem reduzierten
Spezialsatz besteuert.
     
Vermögenssteuer   Während der Laufzeit wird keine Vermögens-
steuer erhoben.

Anbieter für Banklösungen 3a (Vorsorgevereinbarungen)

Viele unterschiedliche Bedürfnisse im Bereich der gebundenen Vorsorge setzen ein
entsprechendes Angebot voraus.

Bank Coop
Credit Suisse
Migros Bank
Raiffeisenbanken
Regionalbanken (verschiedene)
Swisscanto
UBS
WIR-Bank


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