aber auch Banksparen, Vermögensanlagen, Vermögensverwaltung
| Personenkreis | Alle in der Schweiz lebenden Personen | |
| Einzahlungen | Keine Einschränkungen | |
| Verfügbarkeit/Auflösung | Auszahlung bzw. Vertragsdauer frei wählbar | |
| Begünstigung Todesfall |
Frei wählbar und jederzeit abänderbar, i.d.R. Musterbegünstigung in AVB |
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| Konkursprivileg |
Wenn Ehepartner oder Kinder begünstigt, kann Versicherungsanspruch vor Fälligkeit weder gepfändet noch in Konkursmasse einbezogen werden. |
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| Verpfändung | Für jeden Zweck möglich |
| Steuervorteile | Bei Versicherungsprodukten vorhanden | |
| Verrechnungssteuer |
Erträge während der Laufzeit sind bei Versicherungsprodukten verrechnungssteuerfrei |
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| Einkommenssteuer | ||
| - periodisch finanzierte LV | steuerfrei | |
| - periodisch fondsgeb. LV |
steuerfrei, wenn Laufzeit mind. 10 Jahre vereinbart |
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| - Einmaleinlagen |
steuerfrei, wenn Police vor 66. Geburtstag abgeschlossen Auszahlungszeitpunkt 60. Altersjahr vollendet Auszahlung frühestens nach 5 Jahren, bei Fondspolicen muss Laufzeit 10 Jahre betragen Versicherungsnehmer = versicherte Person |
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| - Leibrenten |
Altersrenten werden vom Bund und den Kantonen zu 40 % besteuert. |
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| Vermögenssteuer | Rückkaufswert wird als Vermögen besteuert |
| Todesfallschutz | obligatorisch versichert | |
| Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit | optional |