Ziel: Existenzsicherung im Ruhestand sowie bei Invalidität und Tod für die Wohnbevölkerung der ganzen Schweiz. AHV erbringt Leistungen an Altersrentner und Hinterbliebene sowie Ergänzungsleistungen, wenn die Basisleistungen die Existenz nicht zu sichern vermögen.
AHV/IV-Leistungen sind abhängig vom durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen und der Anzahl Beitragsjahre. Ergänzungsleistungen werden aufgrund der Situation jedes Leistungsempfängers individuell ermittelt.
Finanzierung erfolgt nach dem Umlageverfahren. Die ausgerichteten Leistungen werden aus Beiträgen der Erwerbstätigen, der Arbeitgeber, des Bundes und der Kantone bezahlt.
Stärken der ersten Säule: Hohe Solidarität zwischen Generationen und Einkommen (trotz begrenzter Leistungen unbeschränkte Beitragspflicht) sowie Inflationsschutz durch periodische Rentenanpassungen.
Schwäche: Grosse Anfälligkeit auf demographische Veränderungen und ungewisse Solidaritätsbereitschaft zukünftiger Generationen.
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